Aktuelles
Corona-Virus
Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz
zur Feier öffentlicher Gottesdienste:
1 Meter Abstand zu Personen, die nicht dem gemeinsamen Haushalt angehören,
Während des gesamten Gottesdienstes FFP2- Maskenpflicht,
Volksgesang ist auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet
Maßnahmen seitens Hr. Bischof lesen wir in den Unterlagen, Homepage der Pfarre und in den Medien. In dieser Zeit steht der Pfarrer für euch zur Verfügung, telefonisch, per Mail und in Notfällen auch persönlich.
Herr Pfarrer wird die Messen jeden Tag zelebrieren in Stellvertretung und Intention für die Gemeinde und die Menschen. Sie erfahren dies durch das Läuten der Glocken. Die Kirchen sind für persönliche Gebete und Anbetungen offen. Ich ermutige euch zum Gebet in den Familien, wir vertauen auf Gott, wir geben Zeugnis, wir achten aufeinander.
Mein Gebet begleitet euch täglich. Pfr. Paul
Alt:
Änderungen ab dem 10.Juni: Messen (in Räumen und unter freiem Himmel) gilt der Abstand von 1 Metern zu haushaltsfremden Personen und das Tragen von FFP2-Masken, unter freiem Himmel nur Abstand.
Gemeindegesang und Chorgesang ist möglich. Für die Proben von Kirchenchören und Blasmusikkapellen gelten Bestimmungen wie für Vereine.
Feiern der Sakramente (Taufen, Erstkommunionen, Firmungen, Trauungen) sind möglich. Begräbnisse: Auf d. Friedhof ist die Personenzahl nicht limitiert.
Ab kommenden Sonntag, 7. Februar, sind öffentlich zugängliche Gottesdienste unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich.
Zusätzlich zu den bestehenden Schutzmaßnahmen wie z.B. der Zurverfügungstellung von ausreichend Desinfektionsmitteln ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten, es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Die entsprechende Rahmenordnung der Österr. Bischofskonferenz wird in den nächsten Tagen veröffentlicht und von uns dann kommuniziert.
Weitere Infos finden sich unter: Ab 7. Februar wieder öffentlich zugängliche Gottesdienste (kathpress.at)
Öffentliche Gottesdienste sind unter strengen Maßnahmen wieder möglich.
Demnach ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern bei Gottesdiensten einzuhalten, bei dem wie bisher ein Mund-Nasenschutz zu tragen ist.
Corona: Kirche und Religionen verschärfen Maßnahmen
Die Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste (wirksam ab 17. November bis vorerst 6. Dezember).
Möglich ist nur ein nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienst, der von einer kleinen Gruppe (höchstens 5–10 im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inkl. Vorsteher) stellvertretend für die ganze Pfarrgemeinde gefeiert wird. Damit ist gesichert, dass in der Kirche Gottesdienste (Eucharistiefeiern, Wort-Gottes-Feiern) stattfinden.
Die Kirchen sollen für das persönliche Gebet offen bleiben. Sie können gerade jetzt für die Menschen ein Ort der Stille und des Gebets sein. Hingewiesen wird zudem auf die Möglichkeit, Gottesdienste als Hauskirche oder über Medien (Radio, TV, Internet) mitzufeiern.
Zur Feier von Begräbnissen sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt für Gottesdienste (Messfeier/Wort-Gottes-Feier) unmittelbar vor oder nach der Bestattung.
Es bleibt die Regelung aufrecht, dass Feiern der Taufe, Trauung, Erstkommunion und Firmung zu verschieben sind. Im selben Zeitraum sind alle pfarrlichen und überpfarrlichen Veranstaltungen in den Pfarren der Diözese St. Pölten, unabhängig von der Anzahl der Beteiligten, abzusagen. Die Pfarrkanzleien mögen weiterhin besetzt sein und die Erreichbarkeit der Pfarren gewährleistet sein. Parteienverkehr soll aber außer in Notfällen vermieden werden.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Diözese St. Pölten unter https://www.dsp.at/covid-19-praeventionsmassnahmen-im-ueberblick
Corona: Kirche und Religionen verschärfen Maßnahmen
Seit 3.11. haben wir verschärfte Regelungen seitens Diözese: 1,5m Abstand Minimum, während des gesamten Gottesdienstes Maske tragen, Reduzierung des Gesanges, eventuelle Präventionskonzepte mit Listen, beim Gang zur Kommunion Mindestabstand 1,5m, Handkommunion ist dringend empfohlen, die Worte "Der Leib Christi-Amen" entfallen, mit der Hl. Kommunion in den Händen treten die Gläubigen 2m zur Seite um in Würde diese zu empfangen. Menschenansammlungen vor und nach unbedingt zu vermeinden, Taufen, Erstkommunion, Firmung, Trauung müssen verschoben werden, Begräbnisse bis zu 50 Personen, Beichte und Krankensalbung nur nach Vereinbarung, keine Sitzungen, Kirche ist jederzeit zugänglich
St. Pölten, 17.09.2020 (KAP/dsp/mb) Die Kirchen und Religionsgesellschaften verschärfen in Absprache mit den staatlichen Stellen ihre Corona-Präventionsmaßnahmen. Die wichtigste Änderung ist, dass ab Montag ein Mund-Nasenschutz während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes zu tragen ist.
Neu ist auch, dass für religiöse Feiern aus einmaligem Anlass wie Trauungen zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen ein Präventionskonzept zu erarbeiten ist, dessen Einhaltung durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen ist. Wie das Kultusministerium nach der Corona-Pressekonferenz der Bundesregierung am Donnerstag in einer Aussendung mitteilte, wurden die neuen Maßnahmen wie bisher üblich "mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften vereinbart". "Wie bisher sind öffentliche Gottesdienste von den allgemein gültigen Veranstaltungsregeln ausgenommen", wird ausdrücklich festgehalten. Konkret sieht die ab Montag, 21. September, geltende Vereinbarung für öffentliche Gottesdienste vor, dass ein Mindestabstand von einem Meter zu jenen Personen einzuhalten ist, mit denen man nicht gemeinsam in einem Haushalt wohnt. Die Pflicht zum Mindestabstand gilt nicht, "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert", wie etwa bei der Spendung von Sakramenten.
Eine Verschärfung stellt die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes dar. Ausgenommen davon ist wie bisher beispielsweise der Priester bei der Messe, wenn genügend Abstand zu den Gläubigen gegeben ist. Für den Kommuniongang bedeutet die Regelungen somit, dass neben den Gläubigen auch die Kommunionspender einen Mund-Nasenschutz tragen müssen.
Darüber hinaus muss für den Gottesdienst Desinfektionsmittel bereitgestellt gestellt werden und auch der Gesang ist zu reduzieren. Für öffentliche Gottesdienste im Freien sind Sitzplätze für alle zur Verfügung zu stellen.
Eine neue Maßnahme betrifft "religiöse Feiern aus einmaligen Anlass" wie beispielsweise Trauungen und Begräbnisse. Hierfür ist zusätzlich von der zuständigen kirchlichen Gemeinde ein Präventionskonzept zu erarbeiten, und die Einhaltung ist durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen. "Das Kontaktpersonenmanagement ist durch geeignete Maßnahmen wie zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze zu gewährleisten", heißt es dazu.
"Für andere allgemeine Veranstaltungen einer Kirche oder Religionsgemeinschaft bzw. Familienzusammenkünfte nach dem Gottesdienst gelten die allgemeinen Verordnungsregeln", heißt es in der Aussendung des Kultusministeriums weiter, dass darauf hinweist, dass bei einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen weitere Maßnahmen wie die Erhöhung des Mindestabstands möglich sind.
Abschließend wird festgehalten, dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften die vereinbarten Regeln im eigenen Bereich selbstständig umsetzen. "Bei regionalen Infektionsfällen wie bisher die Vorgangsweise der lokalen Kirchen und Religionsgemeinschaften in Abstimmung mit den vor Ort zuständigen Gesundheitsbehörden."
Resümierend hält Kultusministerin Susanne Raab: "Die Bundesregierung und die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben bisher bei der Eindämmung des Corona-Virus sehr gut zusammengearbeitet. Vor dem Hintergrund der neuesten Entwicklung der Infektionszahlen haben wir nun neue, schärfere Maßnahmen erarbeitet, um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. So schaffen wir den bestmöglichen Schutz für alle Gläubigen."
Alt:
Bischöfliche Anordnung für die Pfarren
Aufgrund der Gespräche der Österreichischen Bundesregierung mit Kirchen- und Religionsvertretern, darunter Vertretern der Österreichischen Bischofskonferenz vom Donnerstag, 12. März 2020 ordnet der Bischof in Bezug auf die Corona-Präventionsmaßnahmen folgende Bestimmungen für die Diözese St. Pölten an:
Diese neuen Maßnahmen gelten ab sofort:
Die Kirchen und Kapellen in der Diözese St. Pölten bleiben zum persönlichen Gebet offen. Die Weihwasserbecken sind zu leeren.
Alle öffentlichen Gottesdienste werden ausgesetzt (Eucharistiefeiern, Wortgottesfeiern, Kreuzwege und andere Andachten).
Die Pfarrer und Kirchenrektoren sind eingeladen, das Allerheiligste für die persönliche Anbetung auszusetzen.
Das persönliche Gebet wie auch das Gebet in der Familie sollen gerade in diesen Tagen der vorösterlichen Zeit besonders gefördert werden.
Die Gläubigen sind eingeladen, die täglichen Gottesdienste über Internet, Radio und Fernsehen mitzufeiern.
Weiters dürfen keine öffentlichen kirchlichen Versammlungen stattfinden.
Trauungen und Taufen sind ausnahmslos zu verschieben.
Für die Verabschiedung von Verstorbenen, gilt, dass diese nur im Rahmen einer Feier am Friedhof, also im Freien, und nur im engsten Kreis stattfinden darf.
Das Requiem darf erst nach Aufhebung sämtlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit den Präventionsmaßnahmen gegen das Corona-Virus gefeiert werden.
Die Krankenkommunion - besonders in der Zeit vor Ostern - ist auf Wunsch der Betroffenen möglich.
Ab sofort sind ALLE pfarrlichen und überpfarrlichen Veranstaltungen in den Pfarren der Diözese St. Pölten, abzusagen: PGR-Sitzungen, Pfarrcafe, Fortbildungen, Seminare, Klausuren, Kirchenchorproben, Einkehrtage, Vorträge, Konzerte, Seniorenrunden, Fastensuppenessen, Elternabende, Eltern-Kind-Gruppen, Jungscharstunden, Ministrantenstunden, Vorbereitungsstunden für die Sakramente.
Sollten die Maßnahmen nicht am 3. April 2020 enden oder zwischenzeitlich andere Vorgaben gemacht werden, werden zeitgerecht weitere Regelungen bekannt gegeben, vor allem was die Feier von Karwoche und Ostern betrifft.
Diözesanbischof Dr. Alois Schwarz