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Aktuelles

Gesang und Musik in der Liturgie während der Weihnachtszeit

Gesang von bis zu vier Solisten bzw. des Kantors / der Kantorin ist möglich, Gemeinde- und Chorgesang ist nicht erlaubt.

Instrumentalspiel von bis zu vier Soloinstrumenten (auch Bläserquartett) ist möglich, auch gemeinsam mit bis zu vier Gesangssolisten bzw. dem Kantor / der Kantorin.

Proben im unbedingt nötigen Umfang sind unter Einhaltung der üblichen Hygienemaßnahmen möglich, der MNS ist (mit Ausnahme der Bläser) zu tragen, die Probenzeit ist auf 90 Minuten zu beschränken.

Turmblasen im Kontext der Liturgie ist möglich.

Die Regelungen sind den jeweils individuellen räumlichen Gegebenheiten anzupassen.


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