pfarre senftenberg

Aktuelles

Karwoche und Ostern

So., 13.04.2025            09:30 Uhr Palmsonntag, Palmweihe am Parkplatz vor der Kirche, Ostermarkt

Do., 17.04.2025           18:30 Uhr Gründonnerstag, Feier vom letzten Abendmahl in Senftenberg

Fr., 18.04.2025             18:30 Uhr Karfreitagsliturgie in Imbach

Sa,. 19.04.2025            18:30 Uhr Auferstehungsfeier mit Osterfeuer, Prozession zum Weintor

So., 20.04.2025            09:30 Uhr Osterhochamt, Speisensegnung

Mo., 21.04.2025          09:30 Uhr Emmausmesse


Ich lade dazu ein, die Konzentration auf das liturgische Kernprogramm nicht als Begrenzung,
sondern als lohnenden Blick auf das Wesentliche wahrzunehmen und Tod und Auferstehung
Christi ganz in den Fokus zu rücken. Da wir in diesen sehr fordernden Zeiten das Gebet umso
mehr benötigen, ergeht an alle Gläubigen die Einladung, auch im Wachen und Beten zu Hause
unserem Herrn Jesus Christus nahe zu sein. Beten und Feiern in der "Hauskirche" von Palmsonntag bis Ostern.

Ölberg-Andachten und Rosenkranzgebet: Aufgrund der gebotenen Kürze der liturgischen
Feiern sind Andachten und Rosenkranzgebet nicht in der Kirche abzuhalten, sondern alle sind
eingeladen, zu Hause zu beten. Wenn möglich bitten wir darum – in gewohnter Weise –
Unterlagen für das persönliche Gebet bereit zu stellen und nach Hause mitzugeben.

Kreuzwege: Das gemeinsame Beten des Kreuzweges ist unter Einhaltung der
Rahmenordnung möglich. Nicht zu empfehlen sind Kreuzwege, die mit Bewegung verbunden
sind (weder im Freien noch in der Kirche), da das Einhalten der Abstände nur schwer zu
gewährleisten ist.

Speisensegnung: Diese kann im Rahmen der Osterliturgie abgehalten werden. Es erscheint
sinnvoll, die Speisenkörbe in den Bänken zu belassen, damit es beim Hinbringen und Abholen
der Körbe zu keiner Menschenansammlung kommt.

Die Rahmenordnung ist einzuhalten. Zudem sei nochmals an folgende Hinweise erinnert:
Die Liturgien sind so kurz wie möglich zu halten.
Wo möglich und sinnvoll, sollen Gottesdienste im Freien gefeiert werden.
Die Gläubigen sollen nach den Gottesdiensten nicht im Kirchenraum oder vor der
Kirche zusammenstehen, um das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten.
Die verordnete Ausgangssperre gilt nicht für die Teilnahme an Gottesdiensten

 
 
 
 
 
 
 

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